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Entprägung,Geschäftsführer

Mein Mandant ist einziger Kommanditist einer GmbH & Co. KG sowie einziger Gesellschafter der Komplementär-GmbH. Die Ehefrau des Mandanten wurde jetzt zur Prokuristin der KG bestellt. 1. Gefährdet diese aktuell die gewerbliche Prägung? Hierzu vertreten wir die Ansicht, dass dem nicht so ist. 2. Problematisch sehe ich den Fall, dass der Gesellschafter verstirbt und die Gesellschaft an seine Ehefrau vererbt, die dann im Augenblick des Todes zur Kommanditistin der KG wird und gleichzeitig Prokuristin der Gesellschaft ist. Wir würden vorschlagen, die Prokura in der KG zu löschen und diese in der Komplementär-GmbH zu bestellen.
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