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§ 6 Abs. 3 EStG,Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Zurückbehaltung wesentlichen Sonderbetriebsvermögens

Sachverhalt: Der A ist mit 100 % an der A-GmbH beteiligt. Die A-GmbH ist Komplementärin der B GmbH & Co. KG. Der A ist ebenfalls der einzige Kommanditist der B GmbH & Co. KG. Die Anteile an der A-GmbH befinden sich im Sonderbetriebsvermögen der B GmbH & Co. KG. Nun möchte der A 100 % der Anteile auf seinen Sohn B im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen. Dass die Anteile des A an der A-GmbH dann aus dem Sonderbetriebsvermögen der B GmbH & Co. KG entnommen werden, ist uns bewusst; da die A-GmbH jedoch eine reine Haftungs-GmbH mit 25.000 € Stammkapital ist, gibt es keine stillen Reserven, so dass die Entnahme der GmbH-Anteile aus unserer Sicht unkritisch ist. (Grund für die Übertragung ist, dass der S mit der A-GmbH zukünftig Bauträgergeschäfte tätigen möchte und die A-GmbH bereits die Bauträgergenehmigung etc. hält.) Die B GmbH & Co. KG hält Immobilien mit wesentlichen stillen Reserven. Frage: Führt die Übertragung der 100-%-Anteile an der A-GmbH auf den Sohn S zu einer Aufdeckung der stillen Reserven in den Immobilien der B GmbH & Co. KG?
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