Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 17 EStG,Zeitpunkt der Verlustberücksichtigung

Unser Mandant hatte im Jahr 1992 eine GmbH gegründet, er ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer. Das Stammkapital i. H. v. 50.000 DM (= 25.564,59 €) wurde voll eingezahlt. Der Mandant hat im Laufe der Zeit mehrere Darlehen mit insgesamt 103.000 € an die GmbH gegeben. Für diese Gesellschafterdarlehen wurde mit den Jahresabschlüssen 2010 bis einschließlich 2012 der GmbH ein Rangrücktritt durch unseren Mandanten erklärt. Laut Notarurkunde vom 16.12.2014 wurde die GmbH per 31.12.2014 aufgelöst und unser Mandant als Liquidator eingesetzt. Am 02.03.2015 wurde beim Amtsgericht der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die GmbH gestellt. Am 28.05.2015 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und ein (fremder) Insolvenzverwalter durch das Amtsgericht bestellt. Am 17.09.2015 teilte das Amtsgericht unserem Mandanten mit, dass der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat. Im Jahr 2018 wurde unser Mandant durch den Insolvenzverwalter wegen Forderungen aus dem Insolvenzverfahren verklagt. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens ging es 2020 im Insolvenzverfahren weiter. Am 24.06.2020 war der Schlusstermin zum Insolvenzverfahren beim Amtsgericht. Der Beschluss des Amtsgerichts zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens gem. § 200 InsO erfolgte am 04.01.2021, nachdem der Insolvenzverwalter die Schlussverteilung angezeigt hatte. Zur Wahrung der Ansprüche unseres Mandanten haben wir mit der Einkommensteuer-Veranlagung 2019 das Stammkapital und die Darlehen mit Rangrücktritt als Veräußerungsverlust nach § 17 EStG geltend gemacht, also insgesamt 128.565 €. Im ESt-Bescheid für 2019 vom 30.09.2021, der nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, wurden die Verluste nicht berücksichtigt. In den Erläuterungen zum Bescheid führte die Finanzverwaltung wie folgt aus: „Der Veräußerungsverlust nach § 17 EStG konnte nicht berücksichtigt werden, da das Insolvenzverfahren erst am 04.01.2021 beendet wurde. Somit kann eine Berücksichtigung erst im Jahr 2021 geprüft werden.“ Ich bitte Sie um Beurteilung des Sachverhalts: Müssen wir gegen den vorliegenden ESt-Bescheid Einspruch einlegen? Welchem Veranlagungsjahr ist der GmbH-Verlust bei unserem Mandanten zuzuordnen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen