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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Teileinkünfteverfahren

Bestehende Verhältnisse: GmbH – zwei Gesellschafter zu je 50 %/gezeichnetes Kapital 103.000 € GmbH & Co. KG – zwei Kommanditisten zu je 50 % dieselben Personen, die auch Gesellschafter der GmbH sind. Die GmbH & Co. KG ist Eigentümerin des Betriebsgrundstücks, das an die Betriebs-GmbH vermietet ist. Zugleich haben die Gesellschafter Darlehen in Höhe von 700.000 € bzw. 1.400.000 € an die GmbH gegeben mit langfristiger Laufzeit ohne laufende Tilgung mit regelmäßiger Zinszahlung. Die Darlehen stehen nicht in Zusammenhang mit der Gründung der Betriebs-GmbH, sondern wurden in Teilbeträgen zu späteren Zeitpunkten ausgegeben. Bei der GmbH & Co. KG habe ich im Sonderbetriebsvermögen die GmbH-Anteile an der Verwaltungs GmbH, an der Betriebs-GmbH und die Darlehen bilanziert. Frage: Die Zinserträge aus den Darlehen werden ja als Sonderbetriebseinnahmen bei den entsprechenden Gesellschaftern erfasst. Unterliegen die Zinserträge bei den Gesellschaftern dem persönlichen Einkommensteuersatz oder evtl. dem Teileinkünfteverfahren?
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