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§ 16 EStG,Betriebsaufgabe vs. Betriebsunterbrechung

K.S. ist Architektin, ihr Ehemann P.K. ebenfalls. Beide betreiben im Rahmen ihrer Selbständigkeit jeweils ein eigenes Architekturbüro. Ehefrau K.S. hat seit 2017 keine Einnahmen, machte aber die Betriebsausgaben (Arbeitszimmer, Tel. etc.) geltend. Mit dem ESt-Bescheid 2020 wurden diese Verluste für die Jahre 2018, 2019 und 2020 rückwirkend versagt mit der Begründung, „ein ruhender Betrieb“ kann keine Ausgaben geltend machen. Frage: Wie ist die Rechtslage? Wie können die Ausgaben doch noch zur Anerkennung kommen?
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