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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Wahlrecht

X ist verstorben. Erben sind die Kinder K1 und K2 zu je 1/2. X hatte früher einen Gewerbebetrieb betrieben und diesen seit Jahren verpachtet, i.W. die Immobilie mit einigen wenigen sonstigen Wirtschaftsgütern. Die Betriebsaufgabe wurde nie erklärt, um die Aufdeckung der stillen Reserven zu vermeiden. Die Einkünfte wurden als gewerbliche Einkünfte aus ruhendem Gewerbebetrieb erklärt. Der Mietvertrag (Miete mit Umsatzsteuer) mit dem Pächter läuft noch etliche Jahre. Die Kinder wollen den Vertrag fortführen und ihrerseits die Aufdeckung der stillen Reserven vermeiden. Vermutlich müssen sie sich beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen, auch für Zwecke der Umsatzsteuer. Fragen: Müssen K1 und K2 irgendwelche Angaben machen, dass sie den Betrieb weiter als ruhenden Gewerbebetrieb behandeln möchten? Gibt es hierfür Fristen? Ist sonst etwas zu beachten?
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