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unentgeltliche Abgabe von Waren,Naturalrabatt,Änderung der Bemessungsgrenze USt

Ein Mandant von uns möchte in seinem Unternehmen ein Treueprogramm für seine Kunden einführen. Dies würde bedeuten, dass er für den erzielten Umsatz kostenfreie oder verbilligte Sachleistungen wie z.B. Waren beistellen würde, z.B. zehn Waren kaufen und eine Ware gratis dazu. Die Frage, die sich stellt, ist, ob dies unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG fällt? Und wenn nicht, wie wäre dann die ertragsteuerliche Behandlung? Wie soll die Rechnungsstellung dann korrekterweise erfolgen?
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