Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Abgrenzung § 6 Abs. 3 EStG und § 24 UmwStG,unentgeltliche Aufnahme in ein Einzelunternehmen,Bereicherung bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Vater A besitzt zwei Unternehmen: Eine „gewerbliche Vermietung“ von Lagerhallen (Betrieb 1) und auf den Lagerhallen sind Photovoltaikanlagen installiert, welche den zweiten Gewerbebetrieb darstellen (Erzeugung von Solarenergie). Das dazugehörige Grundstück ist im Betriebsvermögen der gewerblichen Vermietung aktiviert. A beabsichtigt, seinen Sohn S in den Gewerbebetrieb der gewerblichen Vermietung von Lagerhallen unentgeltlich gem. § 6 Abs. EStG aufzunehmen und ihn zu 50 % zu beteiligen (50 % an der neu entstehenden A&S GbR, somit auch 50 % des Grundstücks). Nicht übertragen wird der zweite Betrieb (Photovoltaikanlagen). Welche ertragsteuerlichen Auswirkungen ergeben sich für A und S auch mit Blick auf die Photovoltaikanlagen, welche sich auf dem Betriebsgrundstück des ersten Betriebs befinden? Welche schenkungsteuerlichen Auswirkungen entstehen durch die Übertragung? Sind die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen gem. §§ 13a ff. ErbStG uneingeschränkt anwendbar?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen