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Verkauf Gewerbebetrieb,Zurückbehalt wesentliche Betriebsgrundlage,Einfluss auf Übertragung Rücklage § 6b EStG

Mein Mandant hat im Kj. 2019 den Gewinn aus der Veräußerung eines betrieblich genutzten Grundstücks auf ein neu angeschafftes Grundstück und auf ein neu errichtetes Betriebsgebäude übertragen. Zum 31.12.2021 soll der Betrieb auf seinen Sohn übertragen werden, wobei das bewegliche Anlagevermögen und die Kundenforderungen an den Sohn verkauft werden und das Grundstück in das Privatvermögen meines Mandanten überführt werden soll. Die stillen Reserven in dem beweglichen Anlagevermögen werden dabei zum Teil aufgelöst, während die im Grundstück enthaltenen stillen Reserven voll aufgelöst werden. Der dabei entstehende Gewinn soll nach § 34 Abs. 3 EStG ermäßigt besteuert werden. Ist dies möglich, obwohl beim beweglichen Anlagevermögen nicht alle stille Reserven aufgelöst werden? Mein Mandant ist älter als 55 Jahre. Kann der Übertrag der stillen Reserven im Kj. 2019 auf das im Kj. 2021 entnommene Grundstück beibehalten werden?
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