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§ 6b EStG,Erwerb eines mit Nießbrauch belasteten Grundstücks

Folgender Ausgangssachverhalt: Sohn A und Sohn B haben am 05.01.2022 von der Mutter eine Schenkung in Höhe von 1.032.000 € zum Erwerb einer vermieteten Immobilie erhalten. Gleichzeitig wurde der Mutter ein Nießbrauchsvorbehalt gewährt. Der Wert des Nießbrauchs beträgt zum 05.01.2022 610.050 €. Nun soll die Immobilie zum Verkehrswert und mit dem bestehenden Nießbrauchsvorbehalt an eine gewerbliche geprägte Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) verkauft werden. Beteiligt sind daran die Mutter mit 90 % und die beiden Söhne mit jeweils 5 % als Kommanditisten. Die Komplementär-GmbH ist nicht beteiligt. Grunderwerbsteuer fällt meines Erachtens dabei nicht an. Die Mutter möchte eine Rücklage nach § 6b EStG in Höhe von maximal 484.772,23 € auf die dann zur KG gehörende Immobilie übertragen. Die Voraussetzungen zur Übertragung auf begünstigte Wirtschaftsgüter (Grund u. Boden, Gebäude) sind gegeben. Meine Frage(n): Ist die steuerneutrale Übertragung der §-6b-Rücklage bis zur Höhe von 379.755 € möglich (Verkehrswert 1.032.000 € ./. Nießbrauch 610.050 € = 421.950 €; Kommanditanteil Mutter 90 % von 421.950 € = 379.755 €), und welche Auswirkungen hat der bestehende Nießbrauch auf die Gewinnverteilung bei der KG?
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