Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Betriebsaufspaltung,Eheleute,Vermeidung

Betriebsaufspaltung vermeiden Sachverhalt: Unsere Mandantin ist zu 100 % Gesellschafterin einer Vertriebs-GmbH mit Sitz in Hessen am Wohnort. Das Lager befindet sich in NRW. Nun ist aus Kapazitätsgründen der Bau einer kleinen Büroeinheit geplant. Der Bau ist auf dem eigenen Ehegattengrundstück (Bruchteileigentum) vorgesehen. Fragen: Frage 1: Nur beantworten, falls unsere Einschätzung unzutreffend ist. Wenn die Ehegatten am Sitz-Ort der GmbH eine Büroeinheit als Bruchteilsgemeinschaft bauen, dann liegt eine Betriebsaufspaltung nach der aktuellen Rechtsprechung vor. Frage 2: Wenn das Gebäude alleine vom Ehemann auf dem Ehegattengrundstück gebaut wird und an die GmbH vermietet wird: Würde hier eine Betriebsaufspaltung vorliegen? Frage 3: Wenn bei 1 keine Betriebsaufspaltung vorliegt, könnte auch eine Ehegatten-GbR mit Einstimmigkeitsprinzip das Gebäude bauen? Frage 4: Muss ein Bauantrag zwingend auf den Ehemann oder die GbR lauten? Eigene Konten, Finanzierung und vertragliche Regelungen sind klar.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen