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§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG,Sondervergütungen,doppelstöckige Personengesellschaft

Die C GmbH & Co. KG (C KG) hat zwei Kommanditisten, die O GmbH & Co. KG (O KG) und die W GmbH. Die C KG produziert Getriebe. Die O KG hat einen eigenen Gewerbebetrieb mit 35 Mio. € Umsatz. Sie beliefert die C KG mit Getriebebauteilen und gibt Unterweisungen im Bereich Qualitätsmanagement. Die O KG schreibt für die Beratung/Betreuung im Qualitätsmanagement der C KG Rechnungen i.H. von monatlich 1.000 €. Bei der C KG werden die Kosten als Betriebsausgaben gebucht, bei der O KG als laufende Erlöse, und sie sind im laufenden Gewinn enthalten. Im Rahmen der aktuellen Betriebsprüfung vertritt der Betriebsprüfer die Auffassung, dass es sich bei den geleisteten Vergütungen um Sonderbetriebseinnahmen der O KG bei der C KG handelt und diese als mitunternehmerische Einkünfte zugerechnet werden müssten. Gleichzeitig müsste der originäre Gewinn der O KG korrigiert werden. Es stellt sich die Frage, wo auf welcher Ebene der Gewinn zu versteuern ist. Ich hoffe, Sie verstehen die Problematik.
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