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Patent,GmbH

Zu dem Sachverhalt: Eine Muttergesellschaft in Form einer GmbH hat im Jahr 2019 ein Patent mit dem Namen HX angemeldet. Dieses Patent wurde bisher nicht bilanziert (nicht in Handelsrecht und Steuerrecht). Die Zulassungs-Gebühren wurden in den Aufwand gebucht und die ggf. entstandenen internen Kosten ebenfalls nicht berücksichtigt. Der Hauptgesellschafter des Unternehmenskreises kam zuletzt auf uns zu mit folgenden Gedanken: a) Ist die bilanzielle Behandlung im Rahmen des Patentrechts richtig erfolgt? b) Macht es Sinn, das Patent ggf. als Anlagengut in der Bilanz auszuweisen? Hier ist zu berücksichtigen, dass die Muttergesellschaft diverse Beteiligungen an Tochtergesellschaften (Immobilien-Projektgesellschaften) hält, die später immer verkauft werden (Asset Deal), und hier die Möglichkeit besteht, separat den Patentnamen für einen gewissen Zeitraum als Nutzungsrecht gegen Entgelt mit zu überlassen. c) Ist es evtl. sinnvoller, dass das Patent im Privatvermögen des Gesellschafters (60 Jahre) gehalten und über die erwähnten Nutzungsrechtsüberlassungen an die Käufer zur Verfügung gestellt wird? Evtl. ist auch ein späterer EXIT-für das Patent geplant. Wie Sie erkennen können, geht es uns in diesem Fall um eine Gesamtbetrachtungsweise.
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