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Erbengemeinschaft,Betriebsveräußerung,§ 16 EStG

Ein Mandant verstirbt im Juni 2021. Seine Erben veräußern den Betrieb an mehrere andere Unternehmer. Die Veräußerung findet im Oktober 2021 statt. Die Gewerbeabmeldung erfolgte auf den 30.09.2021. Wir bitten um eine Taxpertise zu folgenden Fragen: Die Veräußerung des Betriebs gilt dann noch als Betriebsaufgabe des verstorbenen Inhabers? Das ist wichtig wegen dem Freibetrag nach § 16 EStG. Die Erben entfalten als Erbengemeinschaft keinen neuen Betrieb, zumal die Tätigkeit mit dem Tod des Inhabers geendet hat; es wurde nur noch die Abwicklung vorgenommen. Die Veräußerung an verschiedene andere Unternehmer bedeutet umsatzsteuerlich dann keine Geschäftsveräußerung im Ganzen. Das heißt, die Veräußerung erfolgt mit 19 % Umsatzsteuer auf den Rechnungen.
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