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Wohnmobil,Betriebsvermögen,Nutzung

Unser Mandant (Einzelunternehmer) baut Wohnmobile nach Kundenwunsch um. Er hat dafür ein Vorführwohnmobil angeschafft, um den Kunden die Umbaumöglichkeiten zu zeigen. Dieses Wohnmobil nutzt er für ca. fünf Wochen im Jahr für eigenen Urlaub. Die anderen 47 Wochen im Jahr steht das Wohnmobil auf dem Betriebsgelände, damit die Kunden verschiedene Möglichkeiten zum Umbau sehen. Somit ergibt sich eine Kilometeraufteilung von 7.500 km für Privatfahrten und ca. 75 km für betriebliche Fahrten (kurze Bewegungsfahrten, grundsätzlich nur zur Anschauung). Wie kann hier eine betriebliche Notwendigkeit nachgewiesen werden, wenn die Kilometer nicht im Verhältnis der Nutzung stehen? Und wie muss die private Nutzung versteuert werden?
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