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§ 7g EStG,Investitionsabzugsbetrag,Betriebsbezogenheit

Der Steuerpflichtige A hat zusammen mit seiner Frau B eine PV-Anlagen-GbR, Beteiligungsverhältnis 50 %/50 %. Diese haben in den in den vergangenen zwei Jahren den Höchstbetrag nach § 7g Abs. 1 S. 4 EStG in Höhe von 200.000 € bereits ausgeschöpft. Person A und B möchten einen weiteren IAB bilden und überlegen, eine weitere GbR zu gründen mit abweichenden Beteiligungsverhältnissen, z.B. A 60 % und B 40 %. Durch diese neue GbR könnten diese wieder einen neuen IAB bilden, da der Höchstbetrag auf den Betrieb abgestellt ist. Frage hierzu: Erfüllt eine weitere GbR mit abweichenden Beteiligungsverhältnissen die Voraussetzungen je Betrieb nach § 7g Abs. 1 S. 4 EStG?
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