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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Veräußerungstatbestand

Mein Mandant hält einen Anteil in Höhe von 50 % an einer GmbH in Höhe von 25.000 DM. Dieser Anteil soll in zwei gleiche Anteile zu je 12.500 DM geteilt werden und mit aufschiebend bedingter Wirkung ein Anteil zum 01.01.2022 und der zweite Anteil zum 01.01.2023 veräußert werden als eigene Anteile an die GmbH. Aus meiner Sicht liegen hier zwei getrennt zu beurteilende Veräußerungen im Sinne von § 17 EStG vor. Der erste Verkauf ist im Jahr 2022 und der zweite Verkauf ist im Jahr 2023 zu versteuern. Sehen Sie das ebenso?
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