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Übertragung,Gewerbebetrieb

Die Eheleute betreiben im Jahr 2021 jeweils einen Gewerbebetrieb: Ehemann: Immobilien, Ehefrau: Immobilien. Zusätzlich ist die Ehefrau freiberuflich als Heilpraktikerin tätig. Vom gemeinsamen Haus (50 %/50 %) werden im Jahe 2021 jeweils 12,23 % vom Ehemann und von der Ehefrau für ihre Immobilienunternehmen genutzt. Die Ehefrau nutzt für ihre freiberufliche Tätigkeit weitere 8,58 % des Gebäudes. Der Rest des Gebäudes wird privat genutzt. Die Anteile sind jeweils voll im Betrieb des jeweiligen Ehepartners aktiviert, das heißt 12,23 % der Gesamtquadratmeter im Gewerbebetrieb des Ehemanns und 12,23 % der Gesamtquadratmeter im Gewerbebetrieb der Ehefrau und 8,58 % der Gesamtquadratmeter bei der Selbständigkeit der Ehefrau. Die anteiligen Abschreibungen und die Kosten wurden im jeweiligen Betrieb als Betriebsausgaben im Verhältnis des Quadratmeteranteils (z.B. 12,23 %) berücksichtigt. Zum 31.12.2021 hat die Ehefrau ihr Immobilienunternehmen abgemeldet und übergibt das Unternehmen unentgeltlich an den Ehemann. Sie schenkt ihm jedoch nicht weitere Anteile an der Immobilie, es bleibt bei 50 %/50 %. Auch die Büroräume, die die Ehefrau bisher für ihr Immobilienunternehmen genutzt und aktiviert hat, werden in Zukunft von dem Ehemann für sein Immobilienunternehmen genutzt. Fragen: 1. Können die durch den jeweiligen Betrieb genutzten Quadratmeter im jeweiligen Betrieb (2 x Gewerbebetrieb und Selbständigkeit) voll aktiviert (100 %) werden? 2. Können die durch den jeweiligen Betrieb entstandenen laufenden Kosten im jeweiligen Betrieb voll (100 %) als Betriebsausgaben berücksichtigt werden? 3. Werden durch die unentgeltliche Übergabe des Betriebs von der Ehefrau an den Ehemann stille Reserven realisiert? Vor allem hinsichtlich des Gebäudes? Ist hier § 6 Abs. 3 EStG anwendbar? 4. Kann der Ehemann die Büroräume in seinem Unternehmen aktivieren? 5. Müssen Mietverträge zwischen den Eheleuten geschrieben werden, um die Kosten in voller Höhe steuerlich berücksichtigen zu können?
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