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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Abfärbung

Meine Mandanten betreiben eine Gemeinschaftspraxis. Gesellschafter sind A und B. Nun will die Gemeinschaftspraxis an einen Sportmediziner untervermieten. Die Praxis ist freitags nachmittags geschlossen. Als Infrastruktur wird lediglich die im Raum befindliche Liege überlassen, Miete hierfür pro Monat ca. 300 €. Gleichzeitig wird noch an eine Kinderärztin untervermietet. Hier ist die Vergütung prozentual vom Umsatz, pro Jahr ca. 1.000 €. Von den Grenzen, die der BFH mit 3 % vom Gesamtumsatz und 24.500 € festgelegt hat, ist man somit weit entfernt. Kann es dennoch Probleme im Hinblick auf eine potentielle gewerbliche Abfärbung geben?
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