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§ 4 Abs. 4a EStG,Einnahmenüberschussrechnung

Bei meinem Mandanten handelt es sich um einen Einzelunternehmer mit geringer betrieblicher Tätigkeit (Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Trotzdem hat er eine Einnahmenüberschussrechnung abzugeben. Zur Ermittlung möglicher Überentnahmen sind auf der Einnahmenüberschussrechnung die Entnahmen und Einlagen anzugeben. Für unseren Mandanten erstellen wir keine Finanzbuchhaltung. Die Einnahmen sind auf seinem „Privatkonto“ eingegangen. Ausgaben hat er mal vom selben Konto oder anderen Konten oder in bar getätigt. Dominant auf den Konten sind aber private Geschäftsvorfälle. Es fließen auch die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auf dem „Privatkonto“ zu. Ich verstehe nicht, wie ich ohne Finanzbuchhaltung Entnahmen und Einlagen ermitteln kann. Die Erstellung einer Finanzbuchhaltung wäre aber angesichts der dadurch entstehenden Kosten völlig unverhältnismäßig. Die Problematik der Versagung eines betrieblichen Schuldzinsenabzugs ergibt sich mangels Zinsen auch nicht. Ich überlege, ob ich die Entnahmen und Einlagen auf dem Formular mit 0 € angebe und ein Begleitschreiben mit einreiche. Haben Sie eine andere Idee?
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