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§ 7g Abs. 5 und 6 EStG,§ 7g Abs. 1 Satz 2 EStG,einheitliche Gewinngrenze bei Sonderabschreibungen

Darf nach der Neuregelung § 7g EStG die Sonderabschreibung im Jahr 2020 für WG in Anspruch genommen werden, die bereits 2017 angeschafft wurden? In den Jahren 2017 bis 2019 wurden die bis dato geltenden Grenzen überschritten und § 7g EStG durfte nicht in Anspruch genommen werden. Im Jahr 2020 wurde die Gewinngrenze von 200.000 € unterschritten und uns stellt sich die Frage, ob hier für bereits angeschaffte WG aus den Vorjahren die Sonderabschreibung geltend gemacht werden kann, weil die Grenzen nach der Neuregelung erfüllt sind.
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