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§ 6b EStG,stille Reserven,Übertragung

Mandant betreibt eine GmbH als alleiniger Gesellschafter-GF. Mit dieser GmbH betreibt er ein Binnenschiff. Das Binnenschiff wird im Anlagevermögen geführt. Es hat einen Buchwert von ~ 80.000 €. Es gibt Interessenten, die der GmbH für dieses Schiff 480.000 € zahlen würden, so dass stille Reserven in Höhe von 400.000 € aufgedeckt würden. Um das zu verhindern, ist er bereit zu reinvestieren. Allerdings möchte er kein Binnenschiff kaufen, da der Markt im Moment überteuert ist. Er möchte dafür gerne für die GmbH eine Immobilie kaufen. Aus § 6 Abs. 1 Satz 2 EStG ergibt sich, dass die Übertragung stiller Reserven bei dem Erwerb eines Gebäudes nur möglich ist, wenn der zuvor erzielte Gewinn aus dem Verkauf eines Gebäudes erzielt wurde. Wäre es alternativ möglich, die gesamte GmbH, also die Geschäftsanteile, zu verkaufen und aus diesem Erlös, der ähnlich hoch ist, in Immobilien zu reinvestieren oder weiter alternativ in eine Immobiliengesellschaft zu reinvestieren?
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