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§ 16 EStG,Tarifbegünstigte Veräußerung von Mitunternehmeranteilen,verdeckte Gewinnausschüttung und verdeckte Einlagen bei Erwerb von Anteilen zwischen GmbH-Gesellschafter und GmbH

Dr. A (60 Jahre) betreibt eine Einzelpraxis in C-Stadt. Nunmehr soll eine BAG (Dres. A + B GbR) gegründet werden. Dr. A soll mit 95 % und Dr. B (40 Jahre) mit 5 % beteiligt sein. Die Gründung erfolgt im Rahmen des § 24 UmwStG, indem Dr. A seine Einzelpraxis und Dr. B eine Zahlung entsprechend den vorgenannten Anteilen leistet. Die GbR soll annahmegemäß einem Wert von 1,5 Mio. € entsprechen. Dr. A und Dr. B gründen nach sechs Monaten die „A+B MVZ GmbH“ und sind hieran jeweils zu 50 % (entspricht 12.500 €) beteiligt. Die Stammeinlagen wurden vollständig in bar erbracht. Die GmbH erhält von der D-Bank ein Darlehen i. H. v. 1,5 Mio. € und kauft hiervon die Mitunternehmeranteile des Dr. A und Dr. B an der Dres. A+B GbR. Eine Sachkapitalerhöhung oder ein Aufgeld in Form einer Sacheinlage wurde nicht vereinbart. Grundbesitz liegt in keiner Gesellschaft vor. Fragen zur steuerlichen Würdigung: 1. Kann Dr. A die Vergünstigungen der §§ 16 (4), 34 (3) EStG in Anspruch nehmen? 2. Erfolgt durch den Verkauf der GbR an die GmbH eine Wertverschiebung, welche im Rahmen einer verdeckten Einlage/verdeckten Gewinnausschüttung zu würdigen ist?
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