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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Abfärbung

Unsere GbR besteht seit vielen Jahren aus Vater V und Sohn S zu gleichen Teilen. Die GbR betreibt eine PV-Anlage (gewerbliche Einkünfte, 4/3-Rg.) sowie drei V+V-Objekte. Das Finanzamt hat in allen Jahren Feststellungsbescheide ohne VdN bekannt gegeben, ohne eine „Abfärbung“ durch die PV-Anlage zu thematisieren. Ein V-Objekt soll nun nach Ablauf der Zehnjahresfrist verkauft werden mit einem höheren Gewinn. Da die Einholung einer verbindlichen Auskunft eher nicht in Frage kommt, stellt sich die Frage, ob ein Verkauf im Vorfeld überhaupt gesichert steuerlich beurteilt werden kann!? Allein die ertragsteuerliche Einordnung im Rahmen der GuE-Bescheide dürfte keine Garantie für eine Behandlung als PV darstellen!?
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