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Anwachsung,Hinzuerwerb,Abschreibung

Zu folgendem Sachverhalt benötigen wir Ihre Hilfe: Es geht um eine GbR (Maler- und Lackierbetrieb), welche aus zwei Personen mit einer Beteiligung von jeweils 50 % bestand. Mit Wirkung zum 01.01.2020 erwirbt einer der beiden Beteiligten den GbR-Anteil des anderen im Rahmen eines Tauschvertrags. Im Gesamthandsvermögen der GbR befanden sich u.a. ein Grundstück, eine Werkhalle, ein Bürogebäude und Maschinen. Es wurde kein Sonderbetriebsvermögen erklärt, so dass die GbR diese Wirtschaftsgüter bis 31.12.2019 bilanziert hatte. Durch den Verkauf des GbR-Anteils von einem Beteiligten an den anderen Beteiligten werden stille Reserven aufgedeckt. Durch die Übernahme des GbR-Anteils erzielt der verbleibende Beteiligte Anschaffungskosten. Sind für die Wirtschaftsgüter nun zwei AfA-Reihen zu führen? – 50 % der Wirtschaftsgüter gehören dem verbleibenden Gewerbetreibenden ja bereits und werden von ihm in der Folge im Einzelunternehmen bilanziert und abgeschrieben (Buchwertforführung). – 50 % der Wirtschaftsgüter hat der verbleibende Gewerbetreibende unter Aufdeckung stiller Reserven erworben. Sind die erworbenen Wirtschaftsgüter (50 % der GbR) gesondert abzuschreiben oder können diese zu den anderen 50 % der Werkhalle und des Büros aktiviert werden und über die Restlaufzeit (noch drei Jahre) abgeschrieben werden? Falls Sie noch Informationen für Ihr Gutachten benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
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