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§ 60 Abs. 3 EStDV,Jahresabschluss,Anhang Jahresabschluss

Nach § 60 Abs. 3 EStDV ist der Steuererklärung eine Abschrift des Anhangs beizufügen, wenn dieser vorliegt. Frage: Reicht es hierbei aus, eine Abschrift des nach HGB erstellten Anhangs (Anhang auf Basis Handelsbilanz) einzureichen, oder sind die Angaben an die Werte der Steuerbilanz anzupassen? Beispiel: Pensionsrückstellung – Angabe bisherige Werte aus Handelsbilanz oder Anpassung auf Werte aus Steuerbilanz.
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