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§ 15 EStG,Betriebsaufspaltung und Beendigung durch Wegfall der personellen Verflechtung,Personelle Verflechtung bei Grundstücksgemeinschaften (Bruchteilsgem. oder GbR)

F hat derzeit 66 % der Anteile an der EM GmbH. Er vermietet in seinem Wohnhaus (100%iger Eigentümer F) Räume an diese GmbH, so dass eine Betriebsaufspaltung vorliegt. Die anderen 34 % der Anteile hält sein Sohn J. J soll nun die GmbH-Anteile erhalten. F möchte das Grundstück aber grundsätzlich zurückhalten. Variante 1 wäre die Gründung einer GmbH & Co. KG, in die das Grundstück von F eingebracht wird – dies soll aber hier nicht weiter verfolgt werden. Variante 2: Wäre es denkbar, die Betriebsaufspaltung zu erhalten, indem der Mietvertrag vor Übertragung der Anteile umgeschrieben wird, F zunächst an J vermietet und dieser an die EM weitervermietet? Dann werden die 66 % der Anteile von F an J übertragen. Ich habe hierzu in der aktuellen Gestaltenden Steuerberatung einen Artikel gelesen. Alternative – wie wäre es, wenn F 10 % der Anteile zurückbehalten würde? Ergänzung: J und seine Frau (als GbR mit je 50 % Anteilen) wollen eine neue Betriebsimmobilie bauen. Später soll der Mietvertrag dann mit der F gehörenden Immobilie beendet werden und ein neuer mit der GbR (oder alternativ wieder mit einer Zwischenvermietung von der GbR an J und dann an „seine“ GmbH) erfolgen. Würde hier die Betriebsaufspaltung durchgängig erhalten bleiben?
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