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GmbH & Co. KG,Neubau,private Wohnzwecke Gesellschafter

Unsere Mandantin ist 100-%-Gesellschafterin einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG. Diese besitzt ein unbebautes Grundstück, welches bebaut werden soll. Sollte das Gebäude privat genutzt werden, sind wir uns unsicher, ob das Finanzamt eine Zwangsentnahme (notwendiges Privatvermögen) annehmen kann. Eine vGA analog einer GmbH ist hier wegen KG-Rechtsform nicht gegeben. Gibt es hierzu schon Rechtsprechung oder hilfreiche Kommentare?
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