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§ 7g EStG,JStG 2020,Aufstockung

Mein Mandant hat für eine im Jahr 2021 geplante Anschaffung im Jahr 2019 einen IAB in Höhe von 10.000 € gebildet. Im Jahr 2020 soll der IAB bis zum Höchstbetrag aufgestockt werden. Ist eine Aufstockung im Jahr 2020 eines ursprünglich im Jahr 2019 gebildeten IAB mit 50 % möglich? Das heißt, beträgt der Höchstbetrag nun 40 % von 69.410 € = 27.764 € (Rechtsstand 2019) oder 50 % von 69.410 € = 34.705 € (Rechtsstand ab 2020), so dass eine Bildung im Jahr 2020 i.H.v. 24.705 € erfolgen kann?
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