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Anschaffungskosten,vorweggenommene Betriebsausgaben,Darlehensübernahme

EF hat bis Mitte 2020 einen Gewerbebetrieb (Hotel mit Gastronomie) geführt. Die Betriebsimmobilie war Betriebsvermögen der EF. Ihr Ehemann EM war ihr Angestellter. Im Jahr 2020 musste EF Insolvenz anmelden. In diesem Zusammenhang ist auch die Ehe gescheitert. EM hat Ende 2020 den Betrieb „übernommen“, d.h., er hat den Betrieb einfach weitergeführt und seine Bereitschaft erklärt, die Immobilie gegen Schuldübernahme zu übernehmen. Erst Mitte 2021 hat sich geklärt, dass EM tatsächlich die Immobilie gegen Übernahme der Darlehensverbindlichkeiten übernehmen konnte. Die Darlehen hatte er bis zu diesem Punkt ohnehin weiter getilgt. Im Übertragungsvertrag ist nur die Übertragung des Grundbesitzes „inklusive allen Zubehörs“ geregelt. Weitere Angaben bezüglich des Betriebs sind nicht enthalten. Neben dem bebauten Grundstück ist allerlei sonstige Ausstattung enthalten, z.B. Außenanlagen, Küchen, Einrichtung usw. Fragen: 1. Was sind die Anschaffungskosten des EM und zu welchem Zeitpunkt findet ggf. eine Aktivierung statt? 2. Ist EM in irgendeiner Form an die AHK der EF gebunden? Wie hat er abzuschreiben? 3. Was passiert mit den Darlehenstilgungen (inkl. Zinsen), die EM in Erwartung der Übertragung vor Vertragsunterzeichnung geleistet hat (wie sind diese steuerlich zu würdigen)?
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