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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Steuerermäßigung

Meine beiden Mandanten haben zum 31.12.2020 ihre beiden 50-%-Anteile an einer GmbH & Co. KG verkauft, ebenso wie ihre beiden 50-%-Anteile an der Beteiligungs-GmbH. Gesellschafter K (älter als 55 Jahre) hatte kein Sonder-BV, Gesellschafter F (jünger als 55 Jahre) hat eine kleine Eigentumswohnung, welche als Künstleratelier vom ihm für Zwecke der KG genutzt wurde, im Sonder-BV. Im Rahmen des Verkaufs überführt F die Wohnung zu Buchwerten in sein Einzelunternehmen, in welchem er weiter künstlerisch tätig sein wird. Fragen: a) Können K + F die Begünstigungen des § 34 EStG geltend machen? b) Unterliegt der Verkauf der KG-Anteile der Gewerbesteuer?
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