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Betriebsaufgabe unter Vorbehalt,Entnahme von WG und Rückgängigmachung

Mandant (EU, Bilanzierer, über 55 Jahre) möchte zum 31.10.2022 sein Gewerbe aufgeben. Im BV befindet sich Grundbesitz (restliches AV zu vernachlässigen). Dieser Grundbesitz wird nicht veräußert, sondern steht vorläufig erst einmal leer, bis über eine weitere Nutzung entschieden werden kann (ggf. Vermietung). Die Bewertung des Grundbesitzes mit dem heutigem Zeitwert ist schwierig und streitanfällig. Kann eine Aufgabeerklärung des Gewerbes mit Aufdeckung der stillen Reserven unter Vorbehalt der zu berücksichtigenden Entnahmewerte erklärt werden? Eine Bewertung des Grundbesitzes liegt vor. Dieser Wert wird bei Errechnung des Veräußerungsgewinns angesetzt. Kann, sollten die Finanzbehörden diesem Wert nicht annähernd folgen, dann erklärt werden, dass ein „ruhender Gewerbebetrieb“ (Voraussetzungen sind gegeben) gewollt ist?
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