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Einkommensteuer,Betriebsverpachtung,Eintragung Kaufmann im Handelsregister

Mandant hat Nachfolger für seinen Gewerbebetrieb Weinhandel gefunden. Die Immobilie, in der sich das Lager und das Ladenlokal befinden, ist anteilig im Betriebsvermögen aktiviert. Seit 2017 wurde ein Internetshop programmiert. Die Verkäufe über den Shop betrugen im Jahr 2020 11,4 % und 2021 16 % des Gesamtumsatzes. Mein Mandant möchte den Betrieb gerne verpachten und nicht die Betriebsaufgabe erklären. Gleichzeitig möchte er für den Internetshop 10 T€ vom Verkäufer. Meine Fragen: 1.) Ist der Verkauf der Internetseite unschädlich oder gilt diese als wesentliche Betriebsgrundlage und muss mit verpachtet werden? 2.) Muss die Pacht im Pachtvertrag unbedingt umsatzabhängig vereinbart werden oder kann sie umsatzunabhängig erfolgen? 3.) Der übergehende Betrieb wurde als e.K. geführt. Muss der Pächter diesen dann auch zwingend im Handelsregister eintragen lassen?
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