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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsvermögen

Der Steuerpflichtige (S) kauft im Jahr 01 ein Haus mit drei gleich großen Etagen (EG, 1. OG, 2. OG) für 900 T€ (300 T€ je Etage). Das EG wird vermietet (Einkünfte VuV), das 1. OG für eigenbetriebliche Zwecke (Einkünfte Gewerbebetrieb) und das 2. OG zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Im Jahr 06 (nach fünf Jahren) verlegt S das Büro vom 1. OG ins EG und verkauft das 1. OG für 400 T€. Frage: Ergeben sich aus dem Verkauf des 1. OG Einkünfte aus § 23 EStG oder aus § 15 EStG?
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