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Verzicht auf eine Pensionszusage,Abgrenzung erdienter und nicht erdienter Teil bzw. werthaltiger und nicht werthaltiger Teil,Lohnzufluss

A ist Alleingesellschafter der B-GmbH und beabsichtigt, 100 % seiner Anteile zu veräußern. Die rückgedeckte Pensionsrückstellung wird nicht übernommen. A will auf die Pensionsansprüche verzichten und die Rückdeckungsversicherung ins Privatvermögen übernehmen. Wie sind die steuerlichen Auswirkungen aufseiten der B-GmbH und seitens des Gesellschafters A?
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