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§ 17 EStG,Anschaffungskosten,Übernahme Verbindlichkeit

Herr S hat mit notariellem Vertrag vom 21.12.2000 GmbH-Anteile zu einem Kaufpreis i. H. v. 35.057,80 DM erworben. Zudem hat Herr S das Gesellschafterdarlehen der Voreigentümer i. H. v. 42.743,30 DM übernommen. Im Jahr 2022 plant Herr S, seine GmbH-Anteile wieder zu veräußern. Frage: Kann die Übernahme des Gesellschafterdarlehens mit 42.743,30 DM im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 17 EStG auch als Anschaffungskosten angerechnet werden, da der Kaufpreis aufgrund der Übernahme entsprechend reduziert wurde?
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