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Betriebsaufgabe,GbR,§ 16 Absatz 3 EStG

Meine Mandantin ist eine GbR mit zwei Gesellschaftern, die zu 50 % beteiligt sind und eine 50%ige Gewinnverteilung haben. Sie überlegen, die GbR aufzulösen, haben jedoch unterschiedlich hohe Kapitalkonten. Als Vermögen hat die GbR neben abgeschriebener EDV-Technik lediglich ein Wohnmobil mit einem Buchwert in Höhe von 13.000 € und einem Verkehrswert von schätzungsweise 25.000 €. Die unterschiedlichen Kapitalkonten sind entstanden aufgrund: 1. unterschiedlicher Festeinlagen zu Beginn der Gesellschaft (Gesellschafter 1 20.000 €; Gesellschafter 2 2.300 €) und 2. unterschiedlicher Privatentnahmen und Einlagen: Stand 31.12.2021: Gesellschafter 1 17.310 € (variables Kapital) Gesellschafter 2 ./. 8.800 € (variables Kapital) Somit beträgt die Summe der Kapitalkonten zum 31.12.2021 bei Gesellschafter 1 37.312 € und bei Gesellschafter 2 ./. 6.500 €. Welche Konsequenzen haben die unterschiedlichen Kapitalkonten bei einer Betriebsaufgabe? Bitte um Angabe mit Rechtsquellen.
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