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Unentgeltliche Übertragungen ganzer Betriebe,§ 6 Abs. 3 EStG

Fall: Der Mandant hat seinen Malerbetrieb seit ca. 30 Jahren betrieben. Seit ca. drei Jahren arbeitet auch sein Sohn in der Firma, der ebenfalls Maler ist. Der Mandant ist jetzt im Februar 2022 nach langer schwerer Krankheit verstorben. Somit erbt jetzt die Witwe die Immobilien und den Malerbetrieb. Den Malerbetrieb will sie natürlich nicht weiterführen und will ihn an den Sohn übergeben. Frage: Reicht es hier aus, die Bilanz zum 31.12.2021 und die Bilanz zum Übergabetag zu erstellen, und der Sohn kann dann mit den Werten die Firma einfach weiterführen? Muss hier irgendwie noch ein Notar hinzugezogen werden? Es gibt in der Firma keine Immobilien. Müsste evtl. auch noch eine Bilanz zum Todestag erstellt werden?
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