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§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG,Gewerbliche Abfärbung bei Grundstücksgemeinschaften (GbR vs. Bruchteils),Betrieb einer PV-Anlage

Eheleute (Zugewinn) habe ein Grundstück zusammen. Hierauf steht eine Immobilie, diese wird fremdvermietet. Die Eheleute wollen zusammen eine PV-Anlage darauf installieren und werden hierfür eine separate GbR gründen. Fragen: 1) Das Risiko einer gewerblichen Infizierung der V+V dürfte nicht gegeben sein, dass Ehegemeinschaften keine PersGes i.S.d §15 Abs.3 EStG sind, korrekt? 2) Sofern das Dach unentgeltlich überlassen wird, besteht nicht die Gefahr einer Betriebsaufspaltung.
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