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Begründung einer Betriebsstätte,Gewinnaufteilung

Die A-GmbH hat ihren Sitz in Deutschland und betreibt in D ein Rechenzentrum. Die A-GmbH beabsichtigt, auch Kunden im Ausland (Kroatien, Österreich, Slowenien) zu akquirieren. Dazu kauft die A-GmbH ein Bürogebäude in Kroatien. Dieses wird personell nicht ständig besetzt sein. Für Meetings mit potentiellen Kunden reisen Mitarbeiter der A-GmbH eigens nach Kroatien, um sich dort mit den potentiellen Kunden zu treffen. Bei erfolreichen Geschäftsabschlüssen erbringt die A-GmbH dann sonstige Leistungen an die ausländischen Kunden (IT-Dienstleistungen). Im Rahmen der Leistungserbringung ist es nicht erforderlich, dass Mitarbeiter der A-GmbH ins Ausland reisen. Auch die genutzte Hardware befindet sich in Deutschland. Frage: Ertragsteuerliche Beurteilung: In welchem Land bzw. welchen Ländern unterliegt die A-GmbH der Ertragsbesteuerung? Ist ggf. eine Aufteilung erforderlich? Falls ja, nach welchem Schlüssel? Alternative: Ändert sich etwas an der Beurteilung, wenn das Büro in Kroatien ständig durch einen Arbeitnehmer besetzt ist? Bei dem Arbeitnehmer handelt es sich um einen Techniker, der die Leistungen der A-GmbH an Kunden in Deutschland und in Kroatien erbringt.
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