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notwendiges Sonderbetriebsvermögen,gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

Meine Mandantin hat eine Beteiligung in Höhe von 50 % an einer GmbH & Co. KG, als Kommanditistin und als Gesellschafter-Geschäftsführerin an der Komplementär-GmbH. Die anderen 50 % hält gleichermaßen ihr Bruder. Daneben besteht eine (Betriebs-)Kapitalgesellschaft, an der sie 45 % der Anteile und ihr Bruder 55 % hält. Die KG überlässt mittels Pachtvertrag an diese GmbH sämtliche Betriebsgrundstücke, so dass eine Betriebsaufspaltung besteht. Die GmbH-Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft sind im Sonderbetriebsvermögen bei der GmbH & Co. KG erfasst. Nach der aktuellen Satzung sind in der Betriebs-GmbH alle Gesellschafterbeschlüsse einstimmig zu treffen. In der Besitz-KG ist für Beschlüsse das Verhältnis der Festkapitalkonten maßgebend (50 : 50). Meine Mandantin scheidet demnächst durch Veräußerung ihres Anteils an der Betriebs-GmbH an ihren Bruder aus dieser aus. Damit dürfte eine Betriebsaufspaltung beendet sein, da im Übrigen alle anderen geschilderten Gesellschaftsverhältnisse davon unberührt bleiben. Geht mit dieser Veräußerung eine Zwangsentnahme und somit Versteuerung der Anteile des Bruders an der Besitz-GmbH einher oder sind vielmehr die neuerworbenen Anteile im Sonderbetriebsvermögen als gewillkürtes oder notwendiges Betriebsvermögen auszuweisen?
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