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gewerblicher Grundstückshandel,Gewinnermittlung,$ 4 Abs. 3 Satz 4 EStG

Mein Mandant hat mit einem Partner zusammen ein Grundstück gekauft und bebaut. Diese haben das Grundstück projektiert und die acht Wohneinheiten veräußert. Es liegt zweifelsfrei ein gewerblicher Grundstückhandel vor. Die Gewinnrealisierung ist 2021. Ein weiteres Projekt werden die beiden Partner nicht zusammen machen. Mein Mandant möchte jetzt ein weiteres Grundstück erwerben. Als gewerblicher Grundstückshändler möchte er es in seiner Einnahmen-Überschussrechnung direkt als Betriebsausgabe abziehen. Das soll ebenfalls im Jahr 2021 stattfinden. Mein Mandant begehrt die Aufrechnung des Gewinns aus dem gewerblichen Grundstückshandel mit dem Grundstückserwerb. Steht dem etwas entgegen? Das Finanzamt hat noch keine Kenntnis vom gewerblichen Grundstückshandel.
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