Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Photovoltaik,Unternehmen,Zuordnung

Unsere Mandantin betreibt eine Physiotherapie (umsatzsteuerbefreit) in gemieteten Räumen. Im Februar 2022 kaufte sie eine Photovoltaikanlage und installierte diese auf ihrem privaten Wohnhaus (Eigentum der Mandantin). In dem Wohnhaus befindet sich ebenfalls ihr Arbeitszimmer (Aufwendungen hierfür werden in der Physiotherapie als Betriebsaufwand angesetzt). Die Photovoltaikanlage wurde als umsatzsteuerliches Gewerbe angemeldet und entsprechende Umsatzsteuer-Voranmeldungen wurden erstellt. Mit Bearbeitung des Jahresabschlusses 2021 der Physiotherapie reichte uns die Mandantin die Rechnung für eine Wallbox ein. Hierfür leistete sie im Jahr 2021 eine Anzahlung über 50 %, Fertigstellung und Restzahlung fallen in das Jahr 2022. Im Betriebsvermögen der Physiotherapie befindet sich ein Hybrid-Pkw, allerdings wurde das Hybrid-Fahrzeug erst im Jahr 2022 geliefert. Privatfahrten werden per 1-%-Regelung in der Physiotherapie abgebildet. Die Wallbox befindet sich am Parkplatz des Privathauses. Der Betriebs-Pkw wird über die Wallbox am Privathaus getankt. Fraglich ist, wie die Anschaffung der Wallbox korrekt abgebildet wird. Gehört diese in das Privatvermögen oder in das Betriebsvermögen der Physiotherapie oder der Photovoltaikanlage? Wie ist das Betanken des Betriebs-Pkw umsatz- und ertragsteuerlich im Unternehmen „Betrieb einer PV-Anlage“ zu berücksichtigen? Ist hier hinsichtlich der Stromsteuer und des Eigenverbrauchs etwas zu beachten?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen