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H 15.7 Abs. 4 EStH,H 15.6 EStH,§ 10 EStG,Übertragung Betriebsaufspaltung gegen Versorgungsleistungen

Sachverhalt A vermietet ein Grundstück an A-GmbH. Es liegt unzweifelhaft eine Betriebsaufspaltung vor. A ist auch Geschäftsführer der GmbH und erzielt hieraus ein Gehalt. Zusätzlich hat die GmbH ggü. dem A eine Pensionszusage (Beginn 01,09.2024 mtl. 3.000,00 Euro). Geschäftsführergehalt ca. 10.000,00 Euro A will nun im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge seinen Betrieb (inkl. GmbH und Grundstück) gegen Versorgungsleistung (§ 10 Abs. 1a Nr 2 EstG) an seinen Sohn B übertragen (es ist davon auszugehen, dass unzweifelhaft eine Unentgeltlichkeit vorliegt und auch das Unternehmen ausreichend ertrag bringt). Frage 1) Kann A den Vertrag für die Versorgungsleisten im Laufe der Zeit anpassen? Insbesondere die Zahlungen (wg. Z.B. steigender Inflation). Frage 2) Ist es unter Berücksichtigung des Urteils vom BFH 15.03.2023 I R 41/19 möglich, dass A trotz Versorgungsfall (aus der Pensionsrückstellung) noch weiteres Gehalt bezieht? Z.B. mtl. 2.500,00 Euro. Er ist allerdings kein Geschäftsführer mehr 8acuh wg. § 10 Abs. 1a Nr.2 EStG. Frage 3) Spricht aus Ihrer Sicht etwas dagegen, dass A jetzt schon zum 01.09.2023 die gesetzliche Rente bezieht. Ggf. wird hier noch einmal Rücksprache bzgl. der Versorgungsleistungen aus der Pensionszusage gehalten, damit hier kein Konflikt entsteht. Es reichen kurze Ausführungen.
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