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Teilbetriebsveräußerung,Definition Teilbetrieb,Freibetrag

Mandant A (65 Jahre/Anteil 2/3) betreibt mit B (Anteil 1/3) ein MVZ (Psychotherapie). Er hat in das MVZ am Standort C einen kassenärztlichen Praxissitz eingelegt und ist dort auch tätig. Zusätzlich verfügt A über eine Zusatzausbildung, über die er ausschließlich Privatpatienten am Standort D behandelt. Der Standort D wird im Bereich des Sonderbetriebsvermögens im Rahmen der Feststellungserklärung des MVZ berücksichtigt. Im Jahr 2021 veräußert A die Hälfte seines Anteils am MVZ sowie den von ihm eingelegten kassenärztlichen Sitz an E. Aus dem Sonderbetriebsvermögen wird nichts veräußert. Mit B ist vereinbart, dass der Veräußerungsgewinn für den Sitz ausschließlich A zusteht. A, B und E sind jetzt zu je 1/3 an dem MVZ beteiligt, wobei A aber nicht mehr am Standort C tätig ist. A betreibt nur noch seine „Spezialpraxis“ am Standort D, ist aber weiter am Gewinn des MVZ beteiligt. Er behandelt ausschließlich Privatpatienten, da ihm durch den Verkauf des Sitzes die Behandlung von Kassenpatienten nicht mehr möglich ist. Frage: Stellt die Veräußerung des Praxissitzes eine Teilbetriebsveräußerung dar, so dass der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG zur Anwendung kommt?
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