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Betriebsaufgabe,Aufgabezeitraum

Folgender Fall liegt meiner Frage zugrunde: Ein Mandant möchte seine Einzelunternehmen inkl. Betriebsgrundstück aus steuerlichen Gründen idealerweise Anfang 2024 (01.01.24) verkaufen. Der Käufer möchte jedoch das Grundstück noch im Jahr 2023 vorweg durch seine Immobiliengesellschaft erwerben. Der restliche "Betrieb" soll dann Anfang 2024 gekauft werden. Meine Frage lautet: Liegt in diesem Fall ein zeitlicher Zusammenhang vor, dass für beide Veräußerungsvorgänge der ermäßtigte Steuersatz gem. § 34 Abs. 3 ESTG (Voraussetzungen liegen vor) in den Jahren 2023 und 2024 gewährt werden kann?
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