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Betriebsaufspaltung,Faktische Beherrschung,§ 15 EStG

An der AB GmbH sind A mit 40 % und B mit 60 % beteiligt. Die Stimmrechte entsprechen den Beteiligungsquoten. A (40 %) ist Geschäftsführer und hat Branchenkenntnisse. Seine Tochter ist im kaufmännischen Bereich für die AB GmbH tätig. B (60 %) ist nur Gesellschafter und hat keinerlei Branchenkenntnisse und auch keine Kenntnisse im kaufmännischen Bereich, ist aber nicht mit A verwandt. Der Gesellschaftsvertrag enthält eine Sperrminorität, Gesellschafterbeschlüsse benötigen eine 75%ige Mehrheit. A ist Eigentümer des Geschäftsgrundstücks (wesentliche Betriebsgrundlage) und vermietet dieses langfristig für zehn Jahre an die AB GmbH. Frage: Liegt hier eine faktische Beherrschung mit der Folge einer Betriebsaufspaltung vor?
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