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Beitragspflicht,Versorgungsbezüge,Krankenversicherungsbeiträge

Selbständiger ist freiwillig gesetzlich nach dem Einkommen versichert. Ab 01.04.2021 steht ihm ein Versorgungsbetrag aus einem früheren Arbeitsverhältnis zu. Die Auszahlung der Versorgungsbezugs wurde jedoch erst in 2022 vorgenommen. Die Krankenkasse hat jedoch diese Einkünfte bereits für die Beitragsberechnung 2021 berücksichtigt. Ist dies rechtens?
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