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Doppelte Haushaltsführung,Hausstand,Miteigentum,§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Stpfl. ist verheiratet mit einem volljährigen Kind. Er arbeitet in Berlin und fährt am Wochenende zu seiner Frau (ist selbständig tätig) nach Frankfurt mit dem Zug (100 Bahncard). Er wohnte eine kurze Zeit in Berlin zur Miete und hat dann zusammen mit seiner Frau sich eine kleine Zweizimmerwohnung in Berlin gekauft. Er musste die Frau als Miteigentümerin nehmen, da er ansonsten bei der Bank keine Finanzierung bekommen hätte. Die Tochter studiert nunmehr in Berlin und hat keine Wohnung bekommen. Sie wohnt jetzt vorübergehend auch mit in der Wohnung, fährt aber nicht am Wochenende zusammen mit dem Vater nach Frankfurt in das Familienheim. Die Tochter ist auf der Suche nach einem Zimmer in Berlin. Was kann der Mann bei der doppelten Haushaltsführung hinsichtlich der Wohnung in Berlin ansetzen? Es geht um die Afa und die Finanzierungszinsen für die Wohnung in Berlin.
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