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Einkunftsart,Urheberrecht,Ort der sonstigen Leistung

Sachverhalt: Der Mandant bietet Onlinekurs für Webdesign an. Der Kurs wird aufgenommen und nachher auch online wieder verkauft. Der Mandant hat das Studium BWL auf Medien und Kommunikation absolviert. Frage: 1. Gehört die Tätigkeit zu der Selbständigkeit (Freiberufler) oder handelt es sich um einen Gewerbebetrieb? 2. Sind die Videos urheberrechtlich geschützt? 3. Werden beim Verkauf der Videos an private Kunden aus dem Drittland 19 % USt berechnet? 4. Gilt beim Verkauf der Videos an Unternehmen aus dem Drittland das Reverse-Charge-Verfahren?
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